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Was ist der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag?

Geschrieben von Philipp Maier | 11.12.23 13:00

In der Arbeitswelt begegnen uns verschiedene Arten von Verträgen, die die Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Zwei der grundlegenden Vertragstypen sind der Werkvertrag und der Dienstvertrag. Beide haben ihre spezifischen Eigenschaften und Anwendungsbereiche, die sie für unterschiedliche Situationen geeignet machen. Hier ein Überblick über die wesentlichen Unterschiede:

Werkvertrag

Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmer), ein bestimmtes Werk zu erstellen und zu liefern, während der Auftraggeber sich zur Zahlung einer vereinbarten Vergütung verpflichtet. Der Fokus liegt hier auf dem zu erzielenden Ergebnis oder Endprodukt der Arbeit.

  • Ergebnisorientierung: Der Werkvertrag ist stark ergebnisorientiert. Die Vergütung ist in der Regel an die Fertigstellung und Abnahme des vereinbarten Werks geknüpft.
  • Haftung: Der Auftragnehmer haftet für die Qualität des Werks und dafür, dass es die vereinbarten Eigenschaften aufweist und den geltenden Normen entspricht.
  • Einsatzgebiete: Werkverträge werden häufig in der Baubranche, bei der Erstellung von Software oder allgemein bei Projekten angewendet, bei denen ein konkretes, abgrenzbares Arbeitsergebnis im Vordergrund steht.

Dienstvertrag

Im Gegensatz dazu ist der Dienstvertrag eine Vereinbarung, bei der sich eine Partei (der Dienstleister) verpflichtet, bestimmte Dienstleistungen zu erbringen, während die andere Partei (der Dienstherr) sich zur Zahlung eines Entgelts für diese Leistungen verpflichtet. Hier steht die Erbringung der Dienstleistung selbst im Mittelpunkt, nicht das Ergebnis.

  • Leistungsorientierung: Beim Dienstvertrag geht es um die Leistung von Diensten. Die Vergütung erfolgt in der Regel für die Zeit und den Aufwand, die der Dienstleister investiert.
  • Haftung: Die Haftung bezieht sich vor allem darauf, dass die Dienste sorgfältig und im Rahmen der vereinbarten Bedingungen erbracht werden. Es gibt keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis.
  • Einsatzgebiete: Dienstverträge finden Anwendung bei Beratungsleistungen, ärztlichen Behandlungen, Rechtsberatung oder generell bei Tätigkeiten, bei denen der Prozess der Leistungserbringung und nicht unbedingt ein physisches Endprodukt im Vordergrund steht.

Die Entscheidung zwischen einem Werkvertrag und einem Dienstvertrag ist grundlegend und sollte sorgfältig getroffen werden, da sie signifikante rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich zieht. Während der Werkvertrag ideal für Aufgaben ist, bei denen ein konkretes Ergebnis erwartet wird und der Auftragnehmer für dieses Ergebnis haftet, eignet sich der Dienstvertrag besser für Situationen, in denen der Prozess der Leistungserbringung im Vordergrund steht, ohne dass ein spezifisches Ergebnis garantiert wird. Die richtige Wahl hängt von den spezifischen Anforderungen des Projekts und den Zielen der beteiligten Parteien ab.